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Grunderwerbsteuer bei Übertragung von GbR-Anteilen

Gefragt am 30.06.2010
14:30 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3564

 

Eine GbR mit 8 Mitgliedern erwarb 1998 ein Grundstück. Im Januar 2009 verstarb ein Mitglied, und sein Achtel ging zu gleichen Teilen auf die verbliebenen 7 über. Im Oktober 2010 beschlossen die 7 die GbR aufzulösen und so übertrugen 6 Mitglieder dem siebten das gesamte Grundstück. Dieser wird nun zur Zahlung von 7/8 der Grunderwersteuer herangezogen.
Lohnt sich hier ein Einspruch?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 30.06.2010
14:30 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 01.07.2010 16:02 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3564

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte.

Gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrESt wird Grunderwerbsteuer erhoben, wenn Anteile an einer Personengesellschaft zu mindestens 95% in der Hand des Erwerbers vereinigt werden ...



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