Schritt 1Schritt 2Schritt 3Schritt 4
Weitere Fragen zum Thema "Immobilienbesteuerung"

Doppelte Grunderwerbssteuer?

Gefragt am 19.02.2010
22:45 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5033

 

Guten Tag,
meine Mutter möchte gern Ihr Haus verkaufen.
Dieses liegt auf einem Grundstück, welches mit Nachbarn durch einen Zaun getrennt ist.
Das Gesamtgrundstück unseres Hauses und das der Nachbarn ist aber noch nicht geteilt.(sprichim Grundbuch ein einziges Grundstück)
Das Grundstück + Haus meiner Mutter war damals eine Erbschaft.
Mit der Teilung ist der jetztige Besitzer des Nachbargrundstücks einverstanden.Will aber für deren Kosten nicht aufkommen.
Auf Nachfrage bei unserem Notar hieß es nun, dass meine Mutter nun unter Umständen nach der Teilung Grunderwerbssteuer in einer Höhe von etwa 12000€ zu zahlen hätte.
Da es schon einen potenziellen Käufer gibt (der das Grundstück natürlich nur geteilt erwerben möchte ) stellt sich für mich die Frage, ob man dies nicht anders lösen könnte .
Zum Beispiel mit einer gleichzeitigen Teilung und Überschreibung an den Käufer, so dass nur der neue Besitzer die eh anfallende Grunderwerbssteuer zu zahlen hätte.
Welche möglichst günstigste Lösung gibt es?
MfG Mario Knab

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 19.02.2010
22:45 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 20.02.2010 09:11 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5033

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte.

Gemäß § 7 GrEStG wird bei einer Grundstücksteilung die Steuer insoweit nicht erhoben, wie der Wert des Teilgrundstücks dem Miteigentumanteil entspricht. Voraussetzung ist, dass der damalige Kauf des Grundstücksanteils mehr als 5 Jahre her ist. Im Klartext heißt das, dass wenn der Wert der Teilgrundstücks, welches Ihre Mutter nach der Teilung erhält, höher ist als der Wert des Anteils am Gesamtgrundstück vor der Teilung, wird für die Differenz Grunderwerbsteuer erhoben, da insoweit ein Grundstückserwerb vorliegt ...



... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.

Weitere Fragen zum Thema "Immobilienbesteuerung"



War diese Antwort hilfreich?

Ja! Nein!

Für 1 Personen war diese Antwort hilfreich.




Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Immobilienbesteuerung"
Jetzt eigene Frage stellen!
So einfach funktioniert's
  1. Wählen Sie oben im Menü das Themengebiet aus
  2. Formulieren Sie Ihre Frage
  3. Einsatz festlegen (z.B. 20,- €)
  4. Ihre Frage wird beantwortet
Das sind Ihre Vorteile
  • Antworten ausschließlich durch Experten, die entsprechende Qualifikationen nachgewiesen haben
  • kein Risiko - keine versteckten Kosten
  • Schnelle Antwort der Experten
  • Sichere Übertragung Ihrer Daten mit SSL-Verschlüsselung