Werbungskosten Übernahme Gesellschaftreanteile
Gefragt am 12.05.201110:36 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4288
Ich in seit 17 Jahren als Ingenieur in einer Ingenieur GmbH angestellt.
Im Juni 2010 habe ich mit dem Ausscheiden eines Gesellschafters (aus Altersgründen) 11% der Gesellschafteranteile übernommen. Beweggründe waren vorrangig die Sicherung des eigenen Arbeitsplatzes und ein größerer Einfluss auf die Geschäftsführung.
Der Kauf der Anteile ist über einen Kredit finanziert. Weiterhin habe ich der GmbH ein Ge-sellschafterkredit gegeben und eine Bürgschaft übernommen. Der Gesellschafterkredit wird verzinst. Für die Bürgschaft wird eine Avalprovision gezahlt.
Folgende Fragen:
? Bereits im Jahr 2009 sind Aufwendungen insbesondere Reisekosten zum Zeck der Verhandlungen und Abstimmungen mit weiteren Übernehmern von Anteilen und der „Altgesellschaftern“ entstanden. Können diese für 2009 als Werbungskosten für das Gehalt aus nicht selbständiger Arbeit berücksichtigt werden?
? Sind die Zinsen vom Gesellschafterkredit und Avalprovisionen als Einkünfte aus Kapitalvermögen anzugeben?
Fragesteller
Gefragt am 12.05.2011 10:36 Uhr
Antwort von StB Olaf Gayko (Frage zu Einkommensteuererklärung)
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte.
Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
1.) Zinsen für die Finanzierung des Kaufpreises der Anteile
Es handelte sich bis zum Jahr 2009 grds. um Werbungskosten (=WK) bei Einkünften aus Kapitalvermögen (die früher im Wege des Teileinkünfteverfahrens abzuziehen gewesen wären), allerdings dürfen ab 2010 wg. der Einführung der Abgeltungssteuer gem ...
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