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was kann man steuerlich vom Sterbegeld gemäß Beamtenversorgungsgesetz absetzen

Gefragt am 17.09.2013
23:05 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 6328

 

Nach dem Tod meines beamteten Schwiegervaters wurden gem. §18 Abs. 1 BeamtVG 4544€ Sterbegeld ausgezahlt. Anhand einer Splittingtabelle habe ich festgestellt, dass unsere steuerliche Mehrbelastung dadurch 1294€ betrug.
Deshalb blieben quasi zur Bezahlung aller Kosten nur 3250€ übrig und die Belastung stieg auf über 5%.
Alleine die Bestattungskosten betrugen schon über 4228€. Hinzu kommen noch die Kosten im Zusammenhang mit der absolut vermögenslosen Erbschaft so wie Zuzahlungen bei Krankheitskosten. Ich war Bevollmächtigter und habe alles abgewickelt.
Laut Finanzamt liegt keine Belastung vor, da alles durch die zugeflossenen Geldleistungen (Sterbegeld) gedeckt ist.
Nach dem Steuerabzug stimmt das leider überhaupt nicht mehr. Ist das gesetzeskonform?
Kann man da keine Kosten gegenrechnen? Wo steht da etwas darüber?
Mit freundlichen Grüßen

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 17.09.2013
23:05 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 24.09.2013 16:03 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 6328

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Fragesteller,
im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes unter Beachtung der Regelungen dieses Forums möchte ich Ihre Frage beantworten.
Das Sterbegeld nach dem Beamtenversorgungsgesetz gehört zu den steuerbegünstigten Versorgungsbezügen (LStR R 19.8 Abs. 1 Nr.1).
Das Sterbegeld gehört nicht zum Nachlass, sondern wird nach einer gesetzlich festgelegten Reihenfolge gezahlt. Beim Empfänger ist das Sterbegeld als sonstiger Bezug zu versteuern (LStR R 19 ...



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