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Wann kann eine Kapitalbeteiligung-Gesellschaftsanteil als Verlust geltend gemacht werden?

Gefragt am 29.07.2013
13:35 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2555

 

Guten Tag,

ich schloss mit Beginn am 02.09.2009 eine Beteiligung als stiller Gesellschafter an einer Firma eines Einzelunternehmers e.K. ab. Meine Einlage beträgt 20.000 Euro und diese wurden nach Vertragsschluss in voller Höhe auf das Firmenkonto überwiesen.
Die Firma generierte bis Mitte 2010 Umsätze, jedoch nie ausreichend um die Firmenkosten zu decken. Somit produzierte sie Verluste.
In Mitte 2010 erkrankte der Firmeninhaber (angeblich) und stellte die unternehmerische Tätigkeit ein. Jahresabrechnungen oder Bilanzen wurden mehrfach bis zur Zustellung der Aufforderung durch einen Gerichtsvollzieher angemahnt, wurden aber nie überlassen. Eine Klageerhebung wurde aufgrund des Streitwertes und der damit verbundenen Kosten bisher nicht erwogen, da anzunehmen ist, dass die Einlage, auch betrügerisch, komplett aufgezehrt ist.
Der Firmeninhaber ist an alter Adresse gemeldet, besitzt dort einen Briefkasten, wohnt dort aber nicht mehr. Ein Vollstreckungsbescheid in geringerer Höhe (Forderung über Kosten der rechtsanaltlichen Beauftragung) konnte nicht vollstreckt werden, da der Schuldner, wiederholt, nicht anzutreffen ist.

Meine Frage:

Ich beabsichtige, die Einlage in voller Höhe als Verlust in meiner Einkommensteuererklärung für 2012 geltend zu machen. Das Finanzamt weiß bis heute nichts über die Beteiligung, auch wurde diese in den ESt-Erklärungen für 2009,2010 und 2011 nie erwähnt
Geht dies jetzt für 2012?Oder hätte dies 2009 erfolgen müssen?Oder geht dies erst 2014, da ich zu diesem Zeitpunkt die Einlage zurückerhalten müsste?
Wie reagiert das Finanzamt, wenn ich erkläre, keinerlei Abrechnungen jemals erhalten zu haben und der Firmeninhaber jegliche Kooperation oder Nachweise selbst Bestätigungsschreiben verweigert?

Vielen Dank und freundliche Grüße

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 29.07.2013
13:35 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 01.08.2013 01:06 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2555

Antwort unseres Experten

Ihre Anfrage ist nicht einfach zu beantworten. Auf Basis der gegebenen Informationen und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzs kann ich Ihnen folgende Hinweise geben:

- es kommt darauf an, ob eine typisch stille oder atypisch stille Beteiligung (auch Beteiligung am Betriebsverögen/stillen Reserven vorliegt (Vertragsinhalt?

- wenn typisch still, dann Einkünfte aus Kapitalvermögen, andernfalls gewerbliche Einkünte

Ich gehe aufgrund Ihrer Beschreibung eher von einer typisch stillen Beteiligung aus!

- Gewinne und Verluste bei typisch stillen Beteligten bedingen u.a. das Vorliegen von (festgestellten) Jahresabschlüssen oder sonstigen Gewinnfeststellungen sowie dem Verbuchen/Zufliessen auf dem Einlagekonto ...



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