vermietung an angehörige
Gefragt am 25.02.201015:47 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2868
Ich, Rentner, einkommensteuerpflichtig, habe eine Eigentumswohnung ohne Belastung, also keine Zinsaufwendungen.
Diese soll mietfrei und nur gegen Zahlung der anfallenden Betriebs/Verwaltungskosten an meine Tochter vermietet werden.Ich habe also keinen Ertrag und kann also auch keine Aufwendungen von der Steuer absetzen.
Was sagt das Finanzamt dazu, muß ich dann laufend mein Girokonto offenlegen, daß auch wirklich nichts gezahlt wurde/evtl. gegen bar und muß ich einen Mietvertrag machen?
mit freundlichen Grüßen
Fragesteller
Gefragt am 25.02.2010 15:47 Uhr
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Antwort unseres Experten
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte.
bei einer Vermietung an Angehörige sind folgende Besonderheiten zu beachten:
Beträgt die vereinbarte Miete mehr als 56% aber weniger als 75% der ortsüblichen Miete muss anhand einer Totalüberschussprognose ermittelt werden, ob innerhalb von 30 Jahren ein Totalüberschuss erzielt wird oder nicht ...
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