Verlust gem. § 17 EStG
Gefragt am 19.11.200910:46 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2906
Ich habe eine GmbH. Diese ist durch Bankdarlehen und private Darlehen überschuldet. Alle Darlehen sind mit Sicherheiten aus dem Privatvermögen abgedeckt. Die GmbH soll umgewandelt werden in eine Einzelfirma unter Übernahme der Verbindlichkeiten. Ist in diesem Fall ein Verlust gem. § 17 EStG zu gewähren (zur Hälfte - Halbeinkünfteverfahren)? Es handelt sich um eine Ein-Mann-GmbH - das Einzelunternehmen soll ebenfalls vom jetzigen Geschäftsführer weitergeführt werden.
Fragesteller
Gefragt am 19.11.2009 10:46 Uhr
AnonymisiertDieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Antwort unseres Experten
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich gemäß Ihrer Schilderung des Sachverhalts im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten:
Bei der Umwandlung der GmbH in ein Einzelunternehmen handelt es sich um eine "fiktive" Veräußerung der GmbH-Anteile. Die Umwandlung wird auf der Gesellschafterebene - analog einer Liquidation - wie eine fiktive Veräußerung behandelt, bei der ein "Veräußerungsgewinn" in Form des Übernahmegewinns bzw ...
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