Verkauf Kunst
Gefragt am 13.01.201109:23 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3790
Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Künstler (Beruf Rentner) möchte seine Kunst verkaufen.
Da dies zumindest erstmal im Versuch gestartet wird möchte ich gerne wissen, ob wir dies beim Finanzamt anmelden müssen.-Oder ob nach §52 Abs.41 EstG ein Freibetrag zur Verfügung steht, mit welchem wir erstmal testen können, ob wir überhaupt erfolgreich verkaufen können.
Des weiteren gehe ich davon aus, das er nach §18EstG keinen Gewerbeschein braucht.-ist dies richtig?
Fragesteller
Gefragt am 13.01.2011 09:23 Uhr
AnonymisiertDieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Antwort unseres Experten
Hallo und vielen Dank für Ihre Frage.
Ich würde an Ihrer Stelle auf jeden Fall Ihrem zuständigen Finanzamt Ihre freiberufliche Tätigkeit (Beginn) anzeigen, denn Sie müssen ggf auch entsprechende Rechnungen/Quittungen an Ihre Kunden ausstellen ...
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