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Verkauf Kunst

Gefragt am 13.01.2011
09:23 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3790

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Künstler (Beruf Rentner) möchte seine Kunst verkaufen.
Da dies zumindest erstmal im Versuch gestartet wird möchte ich gerne wissen, ob wir dies beim Finanzamt anmelden müssen.-Oder ob nach §52 Abs.41 EstG ein Freibetrag zur Verfügung steht, mit welchem wir erstmal testen können, ob wir überhaupt erfolgreich verkaufen können.
Des weiteren gehe ich davon aus, das er nach §18EstG keinen Gewerbeschein braucht.-ist dies richtig?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 13.01.2011
09:23 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 13.01.2011 14:38 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3790

Antwort unseres Experten

Hallo und vielen Dank für Ihre Frage.

Ich würde an Ihrer Stelle auf jeden Fall Ihrem zuständigen Finanzamt Ihre freiberufliche Tätigkeit (Beginn) anzeigen, denn Sie müssen ggf auch entsprechende Rechnungen/Quittungen an Ihre Kunden ausstellen ...



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