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Veräußerungsgewinn ?

Gefragt am 22.08.2013
17:33 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1805

 

Guten Tag,
ich habe 1997 mit meinem damaligen Ehemann ein unbebautes Pachtgrundstück einer Kleingartenanlage erworben und es 1998 mit einem Wochenendhaus inkl. Außenanlagen bebaut. 2006 wurde die gesamte \\\"Anlage\\\" verkauft, alle Pächter wurden zu Eigentümer, d.h. sie haben einen ideellen Anteil an der Gesamtfläche (1/71) erworben und stehen mit einem 1/71 als Eigentümer im Grundbuch. Für die \\\"Parzelle\\\" gibt es mit dem Verein (Gartenverein) einen Nutzungsvertrag. Im Rahmen meiner Scheidung 2008 habe ich meinen Mann mit not. Kaufvertrag ausbezahlt und stand damit alleine mit 1/71 im Grundbuch. Nun habe ich mit meinem jetzigen Ehemann ein Haus gebaut und möchte in 2013 noch das Wochenendgrundstück verkaufen.
Entsteht für mich hier ein Veräußerungsgewinn ? Greift bei Wochenendgrundstücken der § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 S. 3 EStG ?
Vielen Dank

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 22.08.2013
17:33 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 26.08.2013 01:48 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1805

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich im Rahmen des Forums und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten:

Die Frage ist nicht ganz einfach zu beantworten! Der Gesetzgeber wollte mit dieser Norm eher Fälle begünstigen, in denen z.B. durch zwingenden Wohnsitzwechsel ein hoher Veräußerungsgewinn entsteht. Auf der anderen Seite sind nach dem Gesetzeswortlaut durchaus Fälle begünstigt, die diesem ursprünglichen Zweck nicht entsprechen.

Die von Ihnen genannte Norm stellt Veräußerungsgewinne frei, die innerhalb der \"Spekulationsfrist\" ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken (1.Alternative) gedient haben ...



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