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Steuerrecht, private Einnahmen

Gefragt am 26.01.2011
21:15 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3463

 

Ich bin Angestellter und habe die mündliche Erlaubnis meines Arbeitgebers den auf den Baustellen anfallenden Metalschrott zu entsorgen. Da ich beabsichtige für dieses Jahr eine Steuererklärung einzureichen möchte ich wissen ob die Erträge aus diesen Schrottverkäufen in irgendeiner Weise Steuerpflichtig sind? Im Jahr 2010 habe ich ca. 2000€ auf diese Weise eingenommen. Des weiteren muss ich bei jedem Besuch beim Schrotthandel meinen Namen, meine Adresse sowie mein Autokennzeichen (Firmenfahrzeug, da ich von der Baustelle direkt zum Schrotthandel fahre) hinterlegen.
Meine Daten und Umsätze sind also hinterlegt und könnten auf Nachfrage dem Finazamt vorliegen. Wie muss ich mich bei meiner Steuererklärung verhalten und besteht für mich eine Nachweispflicht über die Herkunft des Schrottes und die genaue Höhe der Erträge?

Vielen Dank im voraus,

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 26.01.2011
21:15 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 27.01.2011 05:35 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3463

Antwort unseres Experten

Guten Morgen,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Selbstverständlich müssen diese Einnahmen, die Ihnen ja persönlich zufließen, in Ihrer Einkommensteuererklärung angegeben werden ...



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