Steuerminderung durch Arbeitslosengeld I?
Gefragt am 05.05.201120:33 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5592
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Jahr 2010 bezog ich im Zeitraum 01.08.-31.12. Arbeitslosengeld I von der Agentur für Arbeit.
Bei der Berechnung meines Leistungsanspruches wurden von der Agentur für Arbeit Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag sowie eine Pauschale in Höhe von 21% für die Sozialversicherung abgezogen.
Wirken sich diese Abzüge steuermindernd aus? Wie kann ich diese Ausgaben in meiner Einkommensteuererklärung für 2010 geltend machen? Schließlich sind diese Abgaben/Beiträge bei Ausübung eines versteuerten Beschäftigungsverhältnisses auch steurelich absetzbar.
Fragesteller
Gefragt am 05.05.2011 20:33 Uhr
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Antwort unseres Experten
Guten Morgen,
der Leistungsanspruch richtet sich nach dem Nettoentgelt.
Die einbehaltene Sozialversicherung wird auf der Leistungsbescheinigung fürs Finanzamt gesondert ausgewiesen und kann im Wege der Vorsorgeaufwendungen bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden ...
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