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Heimfahrten mit Firmenwagen bei doppelter Haushaltsführung

Gefragt am 03.06.2010
17:19 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 11156

 

Guten Tag,
ich habe einen Dienstwagen, der pauschal versteuert wird (kein Fahrtenbuch). Meine Heimatwohnung ist 80 km entfernt von der Arbeitsstätte, meine Zweitwohnung nur 2 km von der Arbeitsstätte.

Ich fahre momentan 2-mal pro Woche mit meinem Dienstwagen in meine Heimatwohung.

Zu meinen 2 Fragen:
+ Meine 2. Heimfahrt pro Woche wird von meinem Arbeitgeber als geldwerter Vorteil ganz normal versteuert (ich zahle also die 2. Heimfahrt). Kann ich dann für die 2. Heimfahrt pro Woche mit dem Dienstwagen eine Entfernungspauschale steuerlich absetzen (die 1. Heimfahrt pro Woche kann ich steuerlich ja nicht absetzen)?

+ Wenn ja, wo muss ich dann die 46 x 80 x 0,3 EUR eintragen?

Herzlichen Dank im Voraus!

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 03.06.2010
17:19 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 03.06.2010 18:26 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 11156

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte.

Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Firmenwagen im Rahmen einer beruflichen doppelten Haushaltsführung, gelten Besonderheiten. Für die Benutzung eines Firmenwagens entfällt zu Familienheimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung der Ansatz eines geldwerten Vorteils, wenn dem Arbeitnehmer beim eigenen Pkw für diese Fahrten der Werbungskostenabzug oder der Abzug als Werbungskosten zustehen würde (§ 8 Abs ...



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