Guthabenverwendung durch Finanzamt
Gefragt am 13.08.201015:11 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3510
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beauftrage Sie mit der Klärung folgender nicht mich persönlich betreffender Frage:
Es wurde einem Bekannten laut Einkommen-Steuerbescheid 2008 ein Guthaben nicht ausbezahlt, weil es aufgrund einer Rückbürgschaft des Bundes und eines anderen Bundeslandes aufgerechnet wurde.
Als Begründung dient die Tatsache, dass der Schuldner für das seitens des Landes und des Bundes rückverbürgte eigene Kreditengament während seiner selbständigen Tätigkeit bis 2004 damals eine als Sicherheit dienende selbstschuldnerische Bürgschaft unterzeichnet hatte.
Soweit der Sachverhalt als Vorgeschichte, der als solcher unstrittig ist.
Mit dem Steuer-Guthaben von 2009, das aus einem bestehenden Arbeitnehmerverhältnis mit Lohnsteuerabführung herrührt, wurde also im Prinzip sein altes Kreditengagement bezahlt aus seiner insolventen Ex-GmbH (2004), deren Geschäftsführer und Gesellschafter mein Bekannter war (EV wurde abgegeben).
Seiner Auffassung nach ist nun 5 Jahre später der Ausgleich dieser alten Kreditschuld doch im Prinzip immer noch eine negative Einkunft aus einer selbständigen Tätigkeit.
Kann man diese Guthabenverwendung steuerlich in der Einkommenssteuererklärung 2009 geltend machen (da das Guthaben ja in 2009 hätte ausgezahlt werden müssen und aber statt dessen als Regressforderung (Kredittilgung) verwendet wurde ?
Falls ja, unter welchem Aspekt – als aussergewöhnliche Belastung oder als negative Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit ?
Mit freundlichen Grüssen
C.D.
Fragesteller
Gefragt am 13.08.2010 15:11 Uhr
Antwort von StB Olaf Gayko (Frage zu Einkommensteuererklärung)
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte.
Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen ...
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