Fortbildung, Mehrverpflegungsaufwand
Gefragt am 16.09.201015:21 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4007 | Bewertung 5/5
Hallo, in meiner Einkommensteuererklärung für 2009 habe ich Aufwendungen für Fortbildung als Werbungskosten geltend gemacht. Die Vorlesungen und der Unterricht lagen zeitlich so, dass ich nach Feierabend gleich von der Arbeitsstätte zur Schulungsstätte fahren musste.
Da ich an diesen Tagen teilweise über 14 Stunden von meiner Wohnung abwesend war, habe ich für diese Tage Mehrverpflegungsaufwand geltend gemacht.
Das Finanzamt hat den Mehraufwand für Verpflegung nicht berücksichtigt, mit der Begründung, dass eine Abwesenheit von der regelmäßigen Arbeitsstätte von mehr als 8 bzw. 14 Stunden nicht gegeben ist.
Ist das so korrekt, oder hat ein Einspruch Aussicht auf Erfolg ??
Danke im Voraus !!
Fragesteller
Gefragt am 16.09.2010 15:21 Uhr
Antwort von StB Olaf Gayko (Frage zu Einkommensteuererklärung)
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte.
Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen ...
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