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Auswandern nach Neuseeland = Absetzen Kosten ?

Gefragt am 24.05.2010
09:15 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 2610 | Bewertung 5/5

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich hatte meinen Job zum 31.10.2008 in Deutschland gekündigt und bin nach Neuseeland ausgewandert. Es war also kein beruflicher Zwang, sondern die Suche nach einer neuen, persönlichen Herausforderung.
Zu dem Zeitpunkt hatte ich noch keinen Job in Neuseeland.
Zudem war mein Antrag auf „permanent resident status in Neuseeland“ noch in Bearbeitung. Der Status „permanent resident“ ist mittlerweile ein Muss, um in Neuseeland arbeiten zu können.
Nach diversen Monaten Urlaub arbeite ich nun seit Juni 2009 in Neuseeland und habe zudem den „permanent resident status“.

Meine Frage :
Kann ich nun irgendetwas nach welchen Steuerrecht bzw. Gerichtsurteil absetzen ?
Folgende Kosten kämen z.B. in Betracht :
- Flugkosten
- Antrag „permanent resident status in New Zealand“
- Sprachkurs, Sprachtest
- Kosten Hausverkauf, Wohnungsauflösung in Deutschland

Danke im voraus.


PS:
O.g. Ausgaben wurden vom Finanzamt Hamburg ohne weitere Erklärung nicht anerkannt.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 24.05.2010
09:15 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 24.05.2010 10:12 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 2610 | Bewertung 5/5

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Herr Schoessler,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte.

Aufwendungen können steuerlich nur abgesetzt werden, wenn sie in einem engen Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einnahmen stehen (Werbungskosten) oder dies sonst gesetzlich zugelassen ist (Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastung) ...



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