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Anteiliger Abzug von Erhaltungsaufwendungen

Gefragt am 10.06.2011
16:44 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3657

 

Ich besitze ein Einfamilienhaus (Baujahr 1896) mit einer vermietetn Einliegerwohnung, die 20,84% des Wohnraums azusmacht.

In der Einkommensteuererklärung habe ich insgesamt 20,84% von insgesamt 82.827,- Euro für CO2-Sanieruungskosten des Hauses als Erhaltungsaufwand für die Einliegerwohnung geltend gemacht.

ES wurde saniert:
Das Dach
Die Aussenwände mit einer Wärmedämmungsschicht
Alle Türen und Fenster
Der Fußboden des Wonhnzimmers weil der durch den Fenstereinbau neu gemacht werden musste.

Im Bescheid steht "Die Erhaltungsaufwendungen wurden um 21.632 Euro gekürzt, die voll der eigenen Wohnung zuzurechnen sind (Fenster, Parkett)".

Damit sind wohl die Fenster gemeint, die nicht in der Einliegerwohnung leigen. Muss ich das akzeptieren oder ist die Wärmesanierung nicht ein Gesamtunternehmen, dass so nicht auf einzelne Wohnungen aufgerechnet werden kann.

Für eine griffige Formulierung für einen Einspruch wäre ich dankbar.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 10.06.2011
16:44 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 11.06.2011 09:14 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3657

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte.

Die von Ihnen durchgeführte Sanierung ist nicht als Ganzes anzusehen. Jede einzelne Leistung ist für sich gesondet zu beurteilen.

Zunächst werden Erhaltungsaufwendungen, soweit dies möglich ist, den einzelnen Wohnungen zugerechnet. Nur bei Aufwendungen, die nicht eindeutig zuzuordnen sind (wie z ...



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