Absetzbarkeit vom Arbeitszimmer
Gefragt am 21.11.200912:39 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2467
Guten Tag sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe für meine Freundin die Steuererklärung 2008 erstellt. Ich habe dort auch das Arbeitszimmer steuerlich abgesetzt (Kaltmiete + Nebenkosten), da sich dieses auf der Halbetage befindet und meine Freundin das Arbeitszimmer ausschließlich für berufliche Zwecke verwendet. Ich habe jedoch fälschlicherweise die Kosten für ein gesamtes Jahr angesetzt, obwohl wir in 2008 nur 5 Monate in der Wohnung gewohnt haben.
Das Finanzamt hat nun Unterlagen zu dem Arbeitszimmer angefordert. Wie verhalte ich mich jetzt am Besten, da das FA ja aufgrund der Unterlagen sehen kann, daß ich nur weniger hätte ansetzen können. Ich habe die angeforderten Unterlagen noch nicht an das FA versendet. Soll ich einfach zugeben, daß ich mich verrechnet habe und auf Grundlage der Detailinformationen eine neue Kalkulation erstellen. Ich hoffe, daß meine Freundin jetzt keinen Ärger wegen versuchten Betruges oder so etwas bekommt.
Ich bedanke mich bereits im Voraus für die Beantwortung meiner Anfrage.
Mit freundlichen Grüßen,
Johannes Bergs
Fragesteller
Gefragt am 21.11.2009 12:39 Uhr
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Antwort unseres Experten
Sehr geehrter Herr Bergs,
Ihre Anfrage möchte ich gemäß Ihrer Sachverhaltsdarstellung im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten:
Seit dem 01.01.2007 wird ein häusliches Arbeitszimmer nur noch dann steuerlich anerkannt, wenn es den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit darstellt.
Ob dies bei Ihrer Freundin zutrifft, kann ich anhand der Informationen nicht beurteilen ...
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