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Absetzbarkeit Kaufpreisnebenkosten Immobilienerwerb

Gefragt am 29.03.2013
21:18 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2502

 

Guten Tag,

meine Fragen betreffen den Erwerb eines 3-Familienhauses. Momentan wird eine Wohnung durch den Verkäufer eigengenutzt und 2 Wohnungen vermietet, ab Juli werden wir die Verkäuferwohnung übernehmen, die beiden anderen bleiben vermietet.
Der Kaufvertrag wurde bereits im November 2012 geschlossen, die Kaufpreiszahlung erfolgt erst im April 2013. Daher sind Kaufpreisnebenkosten teilweise im Jahr 2012 (Makler und Notar) und teilweise im Jahr 2013 (Grunderwerbssteuer und Eintragung Grundschuld) angefallen. Ab der Kaufpreiszahlung im April werden auch die ersten Mieteinnahmen fließen, davor gibt es keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Meine Fragen sind:
In welchem "Steuererklärungs"jahr können die Kaufpreisnebenkosten steuerlich geltend gemacht werden?
Können bereits in 2012 Teile der Kaufpreisnebenkosten abgeschrieben werden?
Werden alle aufgeführten Kaufpreisnebenkosten für die AfA herangezogen oder können manche Kosten sofort abgesetzt werden?

Kaufvertrag der Immobilie: 27.11.2012
Rechnung Notar: 09.12.2012
Rechnung Makler: 09.12.2012
Grunderwerbssteuer: 28.01.2013
Rechnung Grundschuld: 10.02.2013
Kaufpreiszahlung: 30.04.2013


Mit freundlichen Grüßen

M. F.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 29.03.2013
21:18 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 29.03.2013 22:01 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2502

Antwort unseres Experten

Guten Abend lieber Fragesteller/-in,

unter Berücksichtigung der hiesigen Regeln und Ihres Einsatzes möchte ich die Frage gerne wie folgt beantworten, wobei die Informationen nicht vollständig sind:

Ich fange mit Frage 2 an:

Sämtliche von Ihnen aufgeführten Kosten gehören zu den Anschaffungsnebenkosten, d.h. eine sofortige Absetzbarkeit ist nicht gegeben, sondern bilden die Bemessunggrundlage für die Afa. Denken Sie bitte daran, daß der Anteil für Grund und Boden herausgerechnet werden muss, da dieser nicht abschreibungsfähig ist (= entweder Kaufpreisaufteilung oder Anteile für Gebäude/Grund und Boden im Vertrag explizit aufgeführt)

Frage 1)

Die von Ihnen erwähnte "Abschreibung" der Nebenkosten sind ja Werbungskosten in Form von Afa, die Sie deshalb geltend machen, weil Sie Einnahmen aus Vermietung haben werden und ich davon ausgehe, daß die Mieter schon ab Mai 2013 die Miete auf Ihr Konto überweisen ...



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