Verschiedene Einkunftsarten in mehreren EU-Ländern mit Wohnsitz im Ausland
Gefragt am 30.11.200917:55 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4761 | Bewertung 5/5
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich bin Freiberufler und habe weitere Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb sowie Vermietung (Haus ca. 180 m2), dessen Fläche ich zu 80% an einen Mieter vermiete und in den restlichen 20% ein kleines Büro betreibe, von dem aus der Gewerbebetrieb (onlineshop und webadministration) über einen Angestellten erfolgt.
Meinen privaten Wohnsitz hatte ich bis 31.5.2009 in Deutschland, ab 1.6.2009 aufgrund meiner freiberuflichen Tätigkeit nach Tschechien verlegt als einzigem Wohnsitz und Mittelpunkt meiner Lebensführung, es erfolgen von dort aus unregelmässig Dienstreisen nach Deutschland zu meinem Haus wg. Koordinierung der Gewerbetätigkeit.
Vor dem CZ-Finanzamt erkläre ich meine dortigen Einkünfte und versteuere sie in CZ.
Frage Nr. 1:
Bis 2007 war es doch so, dass diese Einkünfte im Falle meines ständigen Wohnsitzes in Deutschland dem deutschen FA in der Anlage AUS erklärt werden mussten gemeinsam mit den dafür im Ausland bezahlten Einkommenssteuern, und dass nach Doppelbesteuerungsabkommen diese dann in D nicht noch mal besteuert wurden, aber der Progression unterlagen, d.h. die in D zu zahlende Eink.-steuer mit einem Steuersatz besteuert wurde, die dem gesamten "Welt-Einkommen" entsprach.
Nun habe ich in meiner WISO-Software bei der Erstellung der 2008er Erklärung aber entdeckt, dass nach einer Neuregelung der EU-Finanzminister gültig ab 1.1.2008 dieser Sachverhalt sich geändert hat in dem Sinne, dass die Einkünfte in der Anlage AUS zwar weiter erklärt werden müssen gemeinsam mit der im EU-Ausland gezahlten Einkommenssteuer, aber diese nun ab 1.1.2008 NICHT mehr der Progression unterliegen würden !
Stimmt dies so, ist dies ein neuer Sachverhalt?
Frage Nr. 2:
Wie errechnet das Finanzamt in meinem Fall, wie lange ich unbeschränkt steuerpflichtig bin und ab wann ich nur noch beschränkt steuerpflichtig bin wegen des ständigen Wohnsitzes im Ausland?
Wie wird die Bemessungsgrundlage für eine event. Beschränkung der Steuerpflicht festgelegt, das ganze Jahr betreffend oder auf Monate aufgeteilt ?
Würde ich also in meinem Fall anteilmässig die ersten 5 Monate 2009 unbeschränkt steuerpflichtig veranlagt werden und die restlichen 7 Monate ab Auszug nach Tschechien dann nur noch beschränkt?
Oder bleibe ich durch die weiteren Einkunftsarten Vermietung und Gewerbebetrieb in Deutschland trotz Wohnsitz im Ausland weiter ständig unbeschränkt steuerpflichtig ?
Was wäre wenn ich mich z.B. jetzt noch zum 1.12.2009 wieder als "Zuzug" von CZ in Deutschland polizeilich anmelden würde, z.B. im eigenen Haus, wo ich auch eine Übernachtungsmöglichkeit hätte im Büro - bleibe ich damit dann auf Grund der der 183-Tage-Regelung das ganze Jahr über unbeschränkt steuerpflichtig ?
Wie verfährt das Finanzamt in solchen Sonderfällen, wo der Steuerpflichtige seinen ständigen Wohnsitz im Kalenderjahr anteilmässig in 2 verschiedenen Ländern hat, gibt es dafür eine feststehende gesetzliche Regelung oder wird dies bei jedem Steuerfall neu entschieden ?
Frage Nr. 3:
Im Falle einer beschränkten Steuerpflicht z.B. ab 2010 – sehe ich das richtig, dass dadurch mir dann einige Steuerabzugsmöglichkeiten in Deutschland versagt blieben – wie z.B. Sonderausgabenabzug (speziell Rentenversicherung bis 20.000 €) oder Sonderabschreibung Haus wegen Denkmalschutz, Kinderfreibetrag etc. ?
Mit freundlichen Grüssen
Carlo Diener
Fragesteller
Gefragt am 30.11.2009 17:55 Uhr
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Antwort unseres Experten
Sehr geehrter Herr Diener,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte.
1. Gemäß § 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 3 i. V. m. S. 2 EStG ist auf nach einem DBA steuerfrei gestellte Einkünfte aus EU/EWR-Staaten der Progressionsvorbehalt ab 2008 nicht mehr anzuwenden, wenn es sich dabei um Einkünfte
- aus einer land- und forstwirtschaftlichen Betriebsstätte,
- aus einer gewerblichen Betriebsstätte,
- aus Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen,
- aus der entgeltlichen Überlassung von Schiffen oder
- aus dem Ansatz eines niedrigeren Teilwerts
handelt ...
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