Abzugsteuer § 50 a bei Lizenzgebühren
Gefragt am 19.08.200922:12 Uhr | Einsatz: € 60,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3951
Guten Tag,
folgender Fall: Firma in Hong Kong erhält aus Deutschland Lizenzgebühren. Von der Rechnungssumme wird gem § 50 a EstG 15 % Abzugsteuer einbehalten.
Die "normale " Freistellung bzw. Erstattung funktioniert mE nur mit China - nicht aber Hong Kong. Ist das richtig? und gibt es doch einen Weg für die Firma in Hongkong die Abzugsteuer wieder zu bekommen?
Vielen Dank im voraus
Fragesteller
Gefragt am 19.08.2009 22:12 Uhr
Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Doppelbesteuerung)
Sehr geehrte Ratsuchender,
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Im Rahmen des § 50a Absatz 1 Ziff. 3 EStG werden Lizengebühren im Rahmen der beschränkten Einkommensteuerpflicht gem. § 50a Abs ...
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