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Versicherungsrechtliche Beurteilung bei Angestelltenverhältnis und Selbstständiger Tätigkeit

Gefragt am 23.12.2016
13:05 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2437

 

Sehr geehrte/r Versicherungsexperte/in,

zu meiner Situaion:
ich bin in einem Angestelltenverhältnis und nebenbei als gewerbetreibender selbstständig tätig.
Bei der versicherungsrechtlichen Beurteilung meiner Beschäftigungen wurde vor 1,5 Jahren bestätigt, dass das Angestelltenverhältnis mein Hauptberuf ist. Zu diesem Zeitpunkt war auch sowohl der zeitliche Aufwand als auch der Gewinn meiner selbstständigen Tätigkeit unter dem Niveau meines Angestelltenverhältnisses.

Im vergangenen Jahr hat sich allerdings meine selbstständige Tätigkeit positiv entwickelt.
Zwar wird der Gewinn weiterhin unter dem Jahresbruttolohn des Angestelltenverhältnisses liegen, aber der Zeitaufwand hat sich verändert.

Der Zeitaufwand meiner selbstständigen Tätigkeit wird grundsätzlich nicht von mir protokolliert; wenn dann wäre er durch die geschriebenen Rechnungen nachvollziehbar - wobei auch dort meist mit Pauschalen abgerechnet wird und nicht mit dem tatsächlichen Zeitaufwand.

- wie gehe ich am besten vor um den Zeitaufwand meiner selbstständigen Tätigkeit korrekt und nachvollziehbar zu bestimmen bzw. zu schätzen? Gibt es hierfür ggf. eine Formel?

- meine nächste versicherungsrechtliche Beurteilung meiner Beschäftigungen findet laut meiner Krankenkasse vsl. im Januar 2017 statt.

- wie wird die Beurteilung erfahrungsgemäß ausfallen bzw. wohin geht die Tendenz, wenn der Stundenaufwand beider Beschäftigungen in etwa gleich ist, der Gewinn der selbstständigen Tätigkeit aber rund 30% geringer ist als das Jahresbruttogehalt des Angestelltenverhältnisses?

- wäre es rein theoretisch möglich dass ich mit Nachzahlungen zu rechnen habe, wenn ich bei der Nachberechnung darauf komme, dass ich im Jahr 2016 doch mehr Stunden selbstständig gearbeitet habe als ursprünglich angegeben? Wie vielen anderen Selbstständigen geht es auch mir so, dass teilweise recht spontan Aufträge reinkommen die nur bedingt vorhersehbar sind bzw. waren.

- sollte im Januar 2017 meine selbstständige Tätigkeit als Hauptberuf beurteilt werden: wie wirkt sich das konkret aus? Ich bin der Annahme, dass ich von meinem Angestelltenverhältnis den Bruttolohn minus Renten- und Arbeitslosenversicherung bekomme. Der Kranken- und Pflegeversicherungsanteil errechnet sich dann an meinem gesamten zu versteuerndem Einkommen (also Bruttolohn + Gewinn) und muss von mir monatlich abgeführt werden (freiwillig gesetzlich versichert).

Vielen Dank und schöne Grüße

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 23.12.2016
13:05 Uhr
 Sven Hennig Sven Hennig Beantwortet am 23.12.2016
13:46 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 23.12.2016 13:46 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2437

Antwort von Sven Hennig (Frage zu Versicherungspflicht)

Guten Tag Hr. Filter,

vielen Dank für Ihre Frage, ich beantworte diese aufgrund der gemachten Angaben wie folgt.

Dazu habe ich die Fragen erneut in die Antwort kopiert, da es eine übersichtlichere Beantwortung ermöglicht. Grundlage für die Frage der Versicherungspflicht sind neben dem SGB V auch die Richtlinien des GKV Spitzenverbandes.

"ich bin in einem Angestelltenverhältnis und nebenbei als gewerbetreibender selbstständig tätig."

hierzu wäre es hilfreich weitere Angaben zu haben, wie hoch ist Ihr Einkommen als Angestellter, welche wöchentliche Arbeitszeit liegt dem zu Grunde? Was genau machen Sie als selbstständiger? Haben Sie weitere Angestellte die SV Pflichtig beschäftigt sind?

Im vergangenen Jahr hat sich allerdings meine selbstständige Tätigkeit positiv entwickelt.
Zwar wird der Gewinn weiterhin unter dem Jahresbruttolohn des Angestelltenverhältnisses liegen, aber der Zeitaufwand hat sich verändert.

** Hier ist zudem der zeitliche Aufwand zu bewerten, der ggf. von Ihnen belegt werden muss. Protokollieren Sie die Zeit nicht, ist dieses etwas schwierig und abhängig davon "wo Sie hin wollen" ...



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