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freiberufliche geringfügige Tätigkeit

Gefragt am 11.01.2016
11:29 Uhr | Einsatz: € 22,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2129

 

Betr. Krankenkasse

Bin 74J.alt und muß für die Altersversorgung gelegentlich freiberuflich als Elektro-Ing. arbeiten.
Umgerechnet auf das Jahr beträgt die projektbezogene Arbeitszeit 2-4h / Woche.
Im letzten Jahr habe ich überhaupt keinen Pfennig verdient.
Die zusammenhängende Arbeitszeit ist ca 4 Wochen. Dazwischen findet keine Berufliche Tätigkeit statt. Wie ist die Rechtslage in diesen Fällen?
Die BKK will dauernd hohe Beträge haben .
Ich habe bereits Klage beim Sozialgericht eingereicht und werde die Klageschrift selbst verfassen.
Wer kann mir weiterhelfen?

Es grüßt

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 11.01.2016
11:29 Uhr
 Sven Hennig Sven Hennig Beantwortet am 11.01.2016
11:42 Uhr

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Beantwortet am 11.01.2016 11:42 Uhr | Einsatz: € 22,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2129

Antwort von Sven Hennig (Frage zu Krankenversicherung Gesetzlich)

Guten Tag Frau Kempa,

vielen Dank für Ihre Frage, welche ich aufgrund der noch wenigen Angaben recht schlecht beantworten kann. Nutzen Sie bitte die Nachfragefunktion.

Aufgrund Ihrer Angaben gehe ich davon aus, das Sie in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind ...



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