freiberufliche geringfügige Tätigkeit
Gefragt am 11.01.201611:29 Uhr | Einsatz: € 22,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2327
Betr. Krankenkasse
Bin 74J.alt und muß für die Altersversorgung gelegentlich freiberuflich als Elektro-Ing. arbeiten.
Umgerechnet auf das Jahr beträgt die projektbezogene Arbeitszeit 2-4h / Woche.
Im letzten Jahr habe ich überhaupt keinen Pfennig verdient.
Die zusammenhängende Arbeitszeit ist ca 4 Wochen. Dazwischen findet keine Berufliche Tätigkeit statt. Wie ist die Rechtslage in diesen Fällen?
Die BKK will dauernd hohe Beträge haben .
Ich habe bereits Klage beim Sozialgericht eingereicht und werde die Klageschrift selbst verfassen.
Wer kann mir weiterhelfen?
Es grüßt
11:29 Uhr
Antwort von Sven Hennig (Frage zu Krankenversicherung Gesetzlich)
Guten Tag Frau Kempa,
vielen Dank für Ihre Frage, welche ich aufgrund der noch wenigen Angaben recht schlecht beantworten kann. Nutzen Sie bitte die Nachfragefunktion.
Aufgrund Ihrer Angaben gehe ich davon aus, das Sie in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind ...
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.
War diese Antwort hilfreich?
Ja! Nein!Für 0 Personen war diese Antwort hilfreich.
Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Krankenversicherung Gesetzlich" Jetzt eigene Frage stellen!