Dienstreisekasko Versicherungsschutz für Fahrten mit den Privatfahrzeug i.A. des Unternehmen
Gefragt am 04.01.201710:24 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2322
Die Arbeitnehmer fahren für das Unternehmen mit ihrem privaten PKWs zum Kundentermin.
Im Falle eines Autounfalles zum Kundentermin, wären die Arbeitnehmer dann automatisch über das Unternehmen versichert oder wer müsste im Fall eines entstandenen Unfall haften?
Steht das Unternehmen in einer Pflicht sich mit einer erweiterten Dienstreisekasko abzusichern, wenn er seine Mitarbeiter mit dem privaten PKW fahren lassen muss?
10:24 Uhr
Antwort von Dipl. Kfm. Christian Müller (Frage zu Haftpflichtversicherung)
Nun, wenn es im Rahmen des Direktorialprinzips angeordnete Dienstreise oder ein Dienstgang ist, ist im Schadensfall der Arbeitgeber dem Mitarbeiter in vollem Umfang schadensersatzpflichtig undabhängig von der Schuldfrage ...
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