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Zu spät erhaltene Belege - Zeitraum des Vorsteuerbuchung

Gefragt am 26.04.2013
10:43 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3634

 

Sehr geehrte Dame oder Herr,

ich habe eine Frage zur grundsätzlichen Richtigkeit der Periode bei der Vorsteuerbuchung.

Einige Reisekostenbelege oder kleinere Rechnungen kommen auch nach der Umsatzsteuer-Voranmeldungsabgabefrist (trotz Fristverlängerung). Ich habe bisher die Umsatzsteuer dann in
den nächsten oder übernächsten Voranmeldezeitraum gebucht, da es sich ja somit sogar um einen
Zahlungsaufschub für das Finanzamt handelt und in der entsprechend folgenden Umsatzsteuer-
voranmeldung in den Abzug gebracht.

Letztlich stand dahinter, dass ich für diese kleinen Rechnungen keine Korrekturmeldung durchführen
oder bis zur Jahresmeldung warten wollte.

Ist diese Vorgehensweise bei der Vorsteuerbuchung möglich oder sollte ich den richtigen Umsatzsteuer-
zeitraum bei der Buchung beachten? Das UST-Gesetz gibt keinen Zeitraum für den Vorsteuerabzug vor.

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen
B.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 26.04.2013
10:43 Uhr
 Michael Herrmann Michael Herrmann Beantwortet am 26.04.2013
11:55 Uhr

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Beantwortet am 26.04.2013 11:55 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3634

Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Vorsteuer)


Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen ...



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