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Vorsteuer und Abschreibung Firmen KFZ

Gefragt am 24.03.2017
14:25 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1590

 

Ich bin Freiberufler, und habe einen 3 Jahre alten Gebrauchtwagen mit ausgewiesener Mehrwertsteuer gekauft, den ich in das Betriebsvermögen aufnehmen möchte. Geschätzte Nutzung: 50-70% betrieblich.

1. Muss ich dem Finanzamt eine Mitteilung machen, über die Nutzung als zugeordneter Firmenwagen, oder reicht das am Jahresende?
2. Wie kann ich die Vorsteuer zurückbekommen?
Muss ich die Eintragung in eine Vorsteueranmeldung machen, oder kann ich das alternativ in der Jahresumsatzsteuererklärung machen?
In welcher Zeile des Formulars ist das einzutragen?
3. Ich gehe davon aus, dass die Abschreibung nichts mit der Vorsteuer zu tun hat. Ist das richtig?
4. Der Wagen wurde bereits 3 Jahre von einem Leasingunternehmen abgeschrieben. Kann ich nun den Kaufbetrag über nur 3 Jahre abschreiben, oder müssen es 6 Jahre sein?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 24.03.2017
14:25 Uhr
 Oliver Burchardt Oliver Burchardt Beantwortet am 29.03.2017
12:46 Uhr

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Beantwortet am 29.03.2017 12:46 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1590

Antwort von Oliver Burchardt (Frage zu Vorsteuer)

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.

Zu Ihren Fragen:
1. Sie müssen die Zuordnung nicht dem Finanzamt mitteilen. Wenn Sie im Rahmen der Gewinnermittlung und der Einkommensteuererklärung den Wagen korrekt behandeln, ist das ausreichend ...



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