Kleinunternehmer Einkauf im Drittland
Gefragt am 05.05.201510:34 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 8513
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Kleinunternehmer i.S.D. § 19 UStG. Letzten Monat habe ich Waren im Drittland (Ras Al Khaimah), Freihandelszone 0% MwSt. über das Internet per PayPal gekauft. Dabei handelt es sich um digitale Waren, wie Lizenzschlüssel, Downloads usw. Ich habe eine Nettorechnung (keine Steuer ausgewiesen, aber auch kein Hinweis, dass z.B. 0% VAT enthalten sind) erhalten.
Dabei handelt es sich um einen B2B Großhändler. Weil ich die Ware direkt in diesem Portal herunterladen konnte, kam ich natürlich nie mit dem Zoll in Berührung.
Muss ich diese Waren in Deutschland extra versteuern lassen? Wenn ja, wo und wie? Zoll, Finanzamt?
Laut diesem Beitrag hier muss ich keine Steuern zahlen, was mich etwas verwundert.
http://frag-einen.com/steuerberater/umsatzsteuer/frage_zu_geschaeft_mit_unternehmer_aus_drittland-5006.html
Mit freundlichen Grüßen
10:34 Uhr
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Antwort unseres Experten
Sehr geehrter Fragesteller,
im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes, unter Beachtung der Regelungen dieses Forums, möchte ich Ihre Frage beantworten.
Nach dem Sachverhalt liegen umsatzsteuerrechtlich sonstige Leistungen vor. Eine sonstige Leistung, die an einen Unternehmer für dessen Unternehmen, ausgeführt wird, wird nach § 3 a Abs ...
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.
War diese Antwort hilfreich?
Ja! Nein!Für 1 Personen war diese Antwort hilfreich.
Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Vorsteuer" Jetzt eigene Frage stellen!