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Vermietung an Mitglied der Erbengemeinschaft

Gefragt am 13.08.2012
07:30 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5468

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir sind insgesamt 4 Mitglieder einer Erbengemeinschaft.
Die Eigentumsanteile sind jedoch unterschiedlich.

Mein Eigentumsanteil am dem gesamten Anwesen beträgt 58,33 %, der anderen Erben zum einen 25% und jeweils je 8,33 %.

Nun zu meiner Frage.
Mein Bruder möchte die Wohnung im 1.Stock dieses Hauses beziehen. Das Erbe ist nicht räumlich aufgeteilt. Mein Bruder hat zu 8,33 % Eigentum an dem Gesamtobjekt.

Die Wohnung ist insgesamt ca. 70 qm groß.
Er braucht jetzt einen Mietvertrag.

Wie soll/kann dieser begründet werden. Er ist doch zum Teil auch Eigentümer (weil keine beglaubigte räumliche Aufteilung es Anwesens vorhanden ist)?

Müssen alle aus der Erbengemeinschaft diesen Vertrag als Vermieter unterschreiben?
Wer muss zu welchen Teilen Einnahmen aus der Miete angeben? bwz. kann dies über eine Person laufen?

Für eine Auskunft wäre ich sehr dankbar.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 13.08.2012
07:30 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 13.08.2012 14:28 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5468

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für ihre Antwort die ich Ihnen im Rahmen Ihres Einsatzes beantworte.
Bitte beachten Sie, dass das Weglassen, Hinzufügen oder Ändern des Sachverhalts das Ergebnis ändern könnten.

Da das Grundstück sich offensichtlich im Eigentum einer noch nicht auseinandergesetzten Erbengemeinschaft befindet, erzielt die Erbengemeinschaft die Einkünfte aus der Fruchtziehung Ihrer Vermögensteile.

Den Erben dieser Erbengemeinschaft werden die Einkünfte im Verhältnis Ihrer Beteiligung an der Erbengemeinschaft zugerechnet (bei Ihnen 58,33 % der Einkünfte) ...



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