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Vermietung und Verpachtung bei einer Erbengemeinschaft

Gefragt am 06.02.2023
14:21 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 378

 

Wir (2 Söhne u. Ehefrau) haben 3 Immobilien vom Vater, welcher 11/2022 verstorben ist, geerbt.

2 Immobilien sind vermietet und die dritte Immobilie befindet sich im Rohbau-Zustand und muss noch fertig gemacht werden.

Wir gehen erstmal davon aus, dass Erbschaftssteuer nicht anfällt, da die Freibeträge nicht überschritten sind.

Vater bezog seit ca. 10 Jahren Einkünfte aus Vermietung u. Verpachtung bezogen. Beide Immobilien hatte er auch steuerlich jährlich mit jeweils 2 % abgeschrieben.

Wenn wir jetzt als Erbengemeinschaft auftreten, wer von uns drei kann die Abschreibung der Immobilie in der Steuererjklärung geltend machen?

Wie werden Mieteinnahmen , Ausgaben , die im Zusammenhang mit der Vermietung anfallen und die Abschreibung geltend gemacht, wenn eine Erbengemeinschaft vorliegt? Sollte der bestehende Vertrag (Vermiter: Vater) nun auf "Erbengemeinschaft XY" ersetzt werden?

Wer von den Erben darf die Mietzahlung vereinnahmen? Oder sollten wir als Erbengemeinschaft ein gemeinsames Konto eröffnen und auf dieses gemeinsame Konto die Mietzahlungen von den Mietern überweisen lassen?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 06.02.2023
14:21 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 06.02.2023
14:38 Uhr

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Beantwortet am 06.02.2023 14:38 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 378

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Vermietung / Verpachtung)

Guten Tag,

die Erbengemeinschaft muss die Einkünfte aus der Vermietung in einer gesonderten Feststellungserklärung erfassen. Dort werden dann auf einer Anlage V die Einnahmen sowie die Werbungskosten (einschl. der Abschreibungen) eingetragen. Die sich daraus ergebenden Einkünfte (Gesamteinnahmen minus gesamte Werbungskosten) werden dann entsprechend der Erbanteile verteilt ...



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