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Vermietung an GbR

Gefragt am 08.04.2022
10:52 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 732 | Bewertung 5/5

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beabsichtige ein Zweifamilienhaus, das sich in meinem Alleineigentum befindet, an eine GbR zu vermieten. Die GbR wird aus drei Personen (meinem Papa, meinem Bruder und mir zu je 1/3) bestehen. Die GbR vermietet die Wohnungen anschließend als Ferien- und Monteurwohnungen in der kurzfristigen Vermietung (Mietdauer max. 1-2 Monate am Stück).

- Wie gestaltet sich diese Konstellation steuerlich bzw. ist das steuerrechtlich überhaupt erlaubt und wird vom Finanzamt anerkannt?
- Ich selbst habe durch die Mietzahlungen der GbR an mich ja Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Wie ist das bei der GbR? Hat die GbR dann auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Einnahmen aus gewerblicher Tätigkeit? Der jährliche Umsatz der GbR wird voraussichtlich 12,0 - 15,0 TEUR nicht übersteigen. (Geplant ist: feste Mietzahlung durch die GbR an mich: 10,0 TEUR jährlich)

Für Ihre Mühe im Voraus besten Dank!

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 08.04.2022
10:52 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 08.04.2022
12:12 Uhr

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Beantwortet am 08.04.2022 12:12 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 732 | Bewertung 5/5

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Vermietung / Verpachtung)

Guten Tag,

grundsätzlich ist es so, dass Sie im Rahmen der GbR eine Feststellungserklärung abgeben müssen. Zunächst wird auf Ebene der GbR das steuerliche Ergebnis ermittelt. Dabei mindert die Miete an Sie das Ergebnis aus der Vermietung. Bei Ihnen wird dann eine Sondereinnahme erfasst (und ggfs ...



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