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Verluste vortragen aus der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung

Gefragt am 12.01.2022
16:14 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 932

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Für die Erstellung der Steuererklärung 2020 möchte ich gerne noch folgendes fragen:

Können Verluste aus der Einkunftsart "Vermietung u. Verpachtung" auf zukünftige Einkünfte vorgetragen werden (Verlustvortrag)?
Wenn ja, werden diese vom FA automatisch vorgetragen oder muss man einen Antrag dafür stellen?


Seit 2018 sieht das so aus:

Jahr Immobilie A Immobilie B Ergebnis:
2018 -3.293 € 3.596 € 303 €
2019 -3.105 € -4.821 € -7.926 €
2020 -17.714 € 6.049 € - 11.665 €

Neben diesen Einkünften hat das Ehepaar jeweils eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung.

Das war´s.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 12.01.2022
16:14 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 12.01.2022
16:29 Uhr

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Beantwortet am 12.01.2022 16:29 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 932

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Vermietung / Verpachtung)

Guten Tag,

grundsätzlich werden die negativen Einkünfte mit anderen positiven Einkünften im gleichen Kalenderjahr verrechnet. Das heißt, dass zunächst negative Einkünfte aus einem Vermietungsobjekt mit positiven Einkünften aus dem anderen Vermietungsobjekt verrechnet werden. Darüber hinausgehende Verluste werden dann mit Einkünften aus der Rente verrechnet ...



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