Verluste vortragen aus der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung
Gefragt am 12.01.202216:14 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 932
Sehr geehrte Damen und Herren,
Für die Erstellung der Steuererklärung 2020 möchte ich gerne noch folgendes fragen:
Können Verluste aus der Einkunftsart "Vermietung u. Verpachtung" auf zukünftige Einkünfte vorgetragen werden (Verlustvortrag)?
Wenn ja, werden diese vom FA automatisch vorgetragen oder muss man einen Antrag dafür stellen?
Seit 2018 sieht das so aus:
Jahr Immobilie A Immobilie B Ergebnis:
2018 -3.293 € 3.596 € 303 €
2019 -3.105 € -4.821 € -7.926 €
2020 -17.714 € 6.049 € - 11.665 €
Neben diesen Einkünften hat das Ehepaar jeweils eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
Das war´s.
16:14 Uhr
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Vermietung / Verpachtung)
Guten Tag,
grundsätzlich werden die negativen Einkünfte mit anderen positiven Einkünften im gleichen Kalenderjahr verrechnet. Das heißt, dass zunächst negative Einkünfte aus einem Vermietungsobjekt mit positiven Einkünften aus dem anderen Vermietungsobjekt verrechnet werden. Darüber hinausgehende Verluste werden dann mit Einkünften aus der Rente verrechnet ...
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