Steuern aus Verpachtung vermeiden
Gefragt am 16.03.201214:15 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 7572
Sachverhalt:
Ich besitze ein Seegrundstück in Bayern, welches ich an einen Privatmann verpachtet habe.
Bei der diesjährigen Steuererklärung müsste ich die Pachteinnahmen von ca. 350 Euro /monatlich erstmals angeben.
Ich möchte möglichst keine Steuern oder zumindest möglichst wenig Steuern für die Vermietung/Verpachtung meines Seegrundstücks zahlen.
Verschiedene evtl. verwertbare Randbedingungen:
Wir haben eine Immobilie, die vermietet ist und seit vielen Jahren in der Steuererklärung angegeben wird. Sie ist im Besitz meiner Frau. Wir bezahlen Steuern für diese Einnahmen
Wir haben zwei Kinder (beide unter 10 Jahre alt)
Unsere Steuerklassen: 3 u 5. Meine Frau verdient ca. 15.000,- p. a. in Festanstellung, ich ca. 100.000,- p.a., ebenfalls in Festanstellung.
Wir sind zusammen veranlagt (..oder wie das heißt;-))
Fragen:
1) Wie kann ich mit möglichst geringem finanziellen Aufwand Steuern/Abgaben für die Vermietung/Verpachtung meines Sees vermeiden?
2) Kann ich meine Söhne als Empfänger der Miete einsetzen(Ihren Einkommens- Freibetrag nutzen). Falls ja, wie muss ich vorgehen? – reicht es aus, für sie ein eigenes Konto zu eröffnen? Oder..
3)..Muss ich den See auf sie umschreiben, um sie als Mietempfänger zu legalisieren?
4) Reicht evtl. eine (kostenlose) Verpachtung an meine Söhne aus? Sie treten dann als Weiterverpächter an den eigentlichen Pächter auf.
14:15 Uhr
Antwort von Oliver Burchardt (Frage zu Vermietung / Verpachtung)
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.
Bitte beachten Sie, daß die steuerrechtliche Würdigung auf Basis der gemachten Angaben erfolgt. Das Hinzufügen, Ändern oder Weglassen von Angaben kann das Ergebnis, ggf. auch wesentlich, verändern.
Sofern Sie das Grundstück in Ihrem Namen verpachten, sehe ich leider keine Möglichkeit, eine Steuerzahlung auf die Pachteinnahmen zu vermeiden. Gleiches gilt, wenn Sie das Grundstück auf Ihre Frau überschreiben und anschließend sie als Verpächterin auftritt.
Die Möglichkeit, Ihre Söhne als Verpächter auftreten zu lassen, ist steuerlich grundsätzlich möglich ...
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