Sanierungs- bzw Reparaturkosten zur Vorbereitung von Mietobjekt vor Beginn der Vermietung absetzen?
Gefragt am 30.03.202216:01 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 822
Hallo,
ich überlege das Haus meiner verstorbenen Eltern in zwei Teile zu trennen und einen Teil zu vermieten.
Dafür sind Umbaumaßnahmen nötig. Außerdem soll vorher die Heizung erneuert, Bäder sollen saniert werden, außerdem sind Reparaturen an Fenstern und Türen fällig, sowie Renovierungsarbeiten.
Kann ich diese "Vorbereitungsarbeiten" zur Vermietung von der Steuer absetzen, auch wenn das Haus derzeit nicht vermietet ist? Falls ja - geht das auch, wenn die Reparaturen z.B. in diesem Jahr stattfinden und ich erst 2023 oder 2024 nach Abschluss aller Arbeiten vermieten kann?
Vielen Dank.
Mit freundlichemn Grüßen
16:01 Uhr
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Vermietung / Verpachtung)
Guten Morgen,
gerne gebe ich Ihnen, auch vor dem Hintergrund des gewährten Honorars, folgende Rückmeldung.
Sofern Sie glaubhaft machen können, dass Sie eine Vermietungsabsicht haben, können derartige Kosten grundsätzlich als vorweggenommene Werbungskosten geltend gemacht werden, auch wenn die Vermietung erst nach Vollendung der Maßnahme erfolgt. Abzugsfähig sind die Kosten grundsätzlich im Jahr der Zahlung ...
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