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Ist Kauf einer Einbauküche eine Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahme?

Gefragt am 11.04.2014
21:30 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2847

 

Meine Frage bezieht sich auf die Berechnung der 15 % Grenze, die sofort abziehbaren Erhaltungsaufwand von nachträglichen Herstellungskosten unterscheidet.
Mein Mann und ich haben eine Wohnung gekauft. Die 15 % Grenze der Anschaffungskosten des Gebäudes + darauf entfallende Nebenkosten (Notar, Grunderwerbsteuer, Makler) beträgt 53.400 EUR. Wir können also ca. 8.010 EUR netto investieren, um in der 15 % Grenze zu bleiben und somit die Kosten sofort als Erhaltungskosten absetzen zu können. Wir haben 7.800 EUR an Erhaltungsaufwendungen investiert (also innerhalb der 15%-Grenze), allerdings zusätzlich 2.800 EUR für eine neue Einbauküche, die keine alte ersetzt hat.
.Es ist nicht mehr möglich, die Werte für Spüle und Herd oder anderer Geräte herauszurechnen, weil es ein Komplettpreis war.
Ich kenne folgenden Tatbestand: \\\"Die Aufwendungen für die Einbauküchen sind nur dann Erhaltungsaufwand, wenn alte, zuvor vorhandene Küchen ersetzt werden. Nur dann ist die 15% Grenze betroffen.\\\"
Ist es richtig, dass Ausgaben für neue Küchen als \\\" Erweiterungsaufwendungen \\\" gesehen werden und daher auch nicht unter die 15% -Grenze fallen können? Wir könnten demnach die Küche als \\\"selbstständiges Wirtschaftgut\\\" in Zeile 33 oder 35 zu jährlich 10% abschreiben, zusätzlich zu den Erhaltungsaufwendungen von 8.010, die wir sofort abschreiben können?
Meine Sorge ist nicht, dass ich die Küche über 10 Jahre abschreiben muss, sondern dass durch den Kauf der Küche die Maßnahmen insg.als Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen gewertet werden, sodass alle Kosten (8.010 + 2.800) zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zählen und jährlich mit 2% abgeschrieben werden müssen,

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 11.04.2014
21:30 Uhr
 Michael Herrmann Michael Herrmann Beantwortet am 12.04.2014
08:48 Uhr

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Beantwortet am 12.04.2014 08:48 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2847

Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Vermietung / Verpachtung)

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Die Anschaffung der Küche stellt einen selbständig zu beurteilenden Sachverhalt dar ...



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