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Immobilienverwaltungsfirma im Ausland

Gefragt am 11.02.2022
13:23 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 717

 

Meine Frau und ich leben in Portugal und sind auch hier steuerlich ansässig.

Mir persönlich gehören in Deutschland eine Reihe vermieteter Immobilien, mit deren Mieteinnahmen wir unseren Lebensunterhalt bestreiten.

Meine Immobilien befinden sich alle in Deutschland und werden ausschliesslich von meiner Frau und mir verwaltet, d.h. sämtliche Verwaltungsarbeiten wie Vermietungen, Abrechnungen, Handwerker....etc. werden von uns selbst durchgeführt und die Leistungen werden komplett hier im Ausland erbracht.

Eine Bezahlung dafür erhält weder meine Frau noch ich.

Ich würde jetzt gerne eine Immobilienverwaltungsgesellschaft im Ausland gründen, damit diese Verwaltungsgesellschaft mir die Verwaltung meiner Immobilien zu einem marktüblichen Preis in Rechnung stellen kann.

Gesellschafter der Firma wären meine Frau und ich, Geschäftsführerin meine Frau.

Der marktübliche Preis für eine Vollverwaltung von Immobilien ist mir zwar bekannt, würde ich aber natürlich durch entsprechende Angebote von Drittanbietern belegen.

Gibt es hier irgendwelche Probleme / Gründe, warum das Finanzamt in Deutschland die Kosten bzw. Gebühren einer Immobilienverwaltungsfirma im Ausland, die mir bzw. meiner Frau gehört, nicht anerkennen würde?

Vielen Dank.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 11.02.2022
13:23 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 13.02.2022
10:49 Uhr

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Beantwortet am 13.02.2022 10:49 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 717

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Vermietung / Verpachtung)

Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!

Zu Ihrer Frage möchte ich Ihnen gerne folgende Ersteinschätzung geben.

Grundsätzlich kann hier ein Fall von Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO vorliegen (siehe §§ 7 AStG ff.)

Für einen Missbrauch der Gestaltung spricht es, wenn die Gesellschaft im Ausland (Basisgesellschaft) keine wirtschaftliche Tätigkeit entfaltet (funktionslose Zwischengesellschaft) oder wenn ein Gesellschafter im Inland erzielte Einnahmen durch diese Kapitalgesellschaft durchleitet ...



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