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Errichtung einer Dachgaube

Gefragt am 01.11.2021
19:13 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 944

 

Der Bau einer Dachgaube mit Erweiterung der Wohn-/Nutzfläche um wenige Quadratmeter führt nach meinem Verständnis dazu, dass die Kosten der gesamten Baumaßnahme als Herstellungskosten gewertet werden mit der Konsequenz der entsprechend langen Abschreibung.
Wie verhält es sich nun, wenn im Zuge der Renovierung einer Wohnung im Dachgeschoss in einen Raum eine Dachgaube integriert wird (ca. 4 qm mehr Wohnfläche) und ein zweiter Raum als Loggia (7 qm, offen im Aussenbereich) ausgebaut wird?
Nach Wohnflächenverordnung wird die Fläche einer Loggia nur zu 25 % angerechnet, d.h. die Summe der Wohnfläche der gesamten Wohnung würde sich nicht erhöhen. Nach DIN 277 zählt die Loggia weiterhin komplett zur Wohnfläche, allerdings würde nach DIN 277 auch vorher schon der Raum unter der Schräge unabhängig von der Höhe zur Wohnfläche gezählt haben und damit gäbe es mit dem Einbau der Gaube keine Vergrößerung der Wohnfläche?

Welche Berechnungsmethode wendet das Finanzamt zur Beurteilung dieser wichtigen Frage an? Bzw. welche Möglichkeiten bestehen eine DG-Wohnung durch eine kleine Gaube aufzuwerten ohne dass die gesamte Renovierung als Herstellungskosten eingeordnet wird?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 01.11.2021
19:13 Uhr
Steuerberater Bernd Thomas Steuerberater Bernd Thomas Beantwortet am 01.11.2021
23:49 Uhr

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Beantwortet am 01.11.2021 23:49 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 944

Antwort von Steuerberater Bernd Thomas (Frage zu Vermietung / Verpachtung)

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Aufwendungen für eine Vergrößerung der Wohnfläche eines Mietwohnhauses sind Herstellungskosten, auch wenn die Vergrößerung nur unwesentlich ist. Eine Erweiterung liegt bereits bei einer geringen Vergrößerung der Nutzfläche vor, z ...



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