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Erhaltungsaufwand und Zuschüsse

Gefragt am 06.10.2021
22:43 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1537

 

Guten Tag,
letztes Jahr habe ich im von mir vermieteten Haus die Heizungsanlage austauschen lassen und dafür BAFA-Förderung als Zuschuss (in diesem Fall 45% der Kosten) in Anspruch genommen. Die Installation und Rechnungsstellung für die Heizung erfolgte in 2020, der Bewilligungsbescheid der BAFA lag ebenfalls in 2020, die Auszahlung des Zuschusses erfolgte aber erst Anfang 2021. Zur Steuererklärung habe ich hierbei folgende Fragen:
- Trage ich den erhaltenen Zuschuss nun für 2020 oder 2021 ein (ich nehme an Zeile 19 in Anlage V)?
- Wie ist der BAFA-Zuschuss zu berücksichtigen, wenn ich diesen Erhaltungsaufwand über mehrere Jahre aufteilen will?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 06.10.2021
22:43 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 07.10.2021
08:04 Uhr

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Beantwortet am 07.10.2021 08:04 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1537

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Vermietung / Verpachtung)

Guten Morgen und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!

Zu Ihrer Frage möchte ich Ihnen gerne folgende Rückmeldung geben.

Der Zuchuss der Bafa ist im Jahr des Zuflusses zu erfassen ...



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