Aufwendungen im Rahmen eines kurzfristigen Beschäftigungsverhältnis unter Angehörigen
Gefragt am 23.02.201522:54 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 2724 | Bewertung 5/5
Ich baue gerade ein Wohnhaus um, das anschliessend vermietet werden soll. Mein Sohn (über 18), welcher handwerklich sehr begabt ist, würde mir während der Semesterferien (4 Wochen) dabei gerne helfen und z.B. Tapezierarbeiten übernehmen.
Damit ich diese Arbeiten steuerlich ev. absetzen kann, würde ich Ihn gerne für diese Zeit als Minijobber bzw. in einem kurzfristigen Beschäftigungsverhältnis über die Minijob-Zentrale bei mir beschäftigen.
Sind diese Aufwendungen damit steuerlich absetzbar, bzw. kennen die Finanzämter eine solche Gestaltungsvariante an?
22:54 Uhr
Antwort von Ralph J. Schnaars (Frage zu Vermietung / Verpachtung)
sehr geehrter Fragesteller,
die Antwort ist einfach und lautet Ja.
Achten Sie aber bitte auf die Vorschriften zum Mindestlohn
und klären Sie bitte vorher, wie viel Ihr Sohn verdienen darf,
ohne dass sich an seiner Krankenversicherungs-Situation
etwas ändert ...
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