Absetzbarkeit teilvermietetes Wohneigentum
Gefragt am 22.03.201211:16 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4186
Folgende Situation:
Mutter (bezieht Erwerbsunfähigkeitsrente, in 2 Jahren normale Altersrente) besitzt ein noch nicht abgezahltes Einfamilienhaus (Bj. 1994) und wohnt im EG. Ich (selbstständig) wohne mit Familie im OG (eigene Küche/WC). Zur Zeit wohne ich mietfrei.
Es besteht die Überlegung, dass ich das Haus meiner Mutter abkaufe (finanziert), um ggf. die Darlehenszinsen steuermindernd abzusetzen. Meine Mutter würde im EG wohnen bleiben (mit lebenslangem Wohnrecht). Die laufende Finanzierung (läuft noch 6 Jahre) würde ich dabei übernehmen.
Jetzt die Fragen:
1. Ist die Absetzung der Darlehenszinsen bei einem teilvermieteten Einfamilienhaus überhaupt möglich ?
2. Wie wird der Anteil der anrechenbaren Zinsen berechnet ? Nach qm der Wohnfläche ?
3. Kann/Darf ich die Wohnung im EG meiner Mutter im Gegenzug für einen geringeren Kaufpreis mietfrei überlassen ? Inwiefern hätte dies Einfluss auf die abzusetzenden Darlehenszinsen ?
4. Ich möchte den Anbau (Garage) als Büro nutzen (muss ausgebaut werden). Inwiefern kann dies bei den Anschaffungskosten der Immobilie im Rahmen meiner Selbstständigkeit kostenmäßig berücksichtigt werden ?
5. Hat der das Darlehen übersteigende Erlös aus dem Verkauf für meine Mutter Auswirkungen auf die Erwerbsunfähigkeitsrente ?
6. Ggf. werde ich im Rahmen des Kaufs Renovierungsarbeiten (Boden, Wände) vornehmen lassen. Können die Kosten berücksichtigt werden ? Müssen die Arbeiten zeitgleich zum Kauf passieren oder habe ich nach dem Kauf eine gewisse Zeit ?
7. Was gibt es noch zu beachten ?
Wenn die Sache konkret wird, werde die Situation natürlich mit meinem Steuerberater besprechen. Die Fragen dienen der Abklärung bzw. Vorbereitung meinerseits, ob es überhaupt Sinn macht.
Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort!
11:16 Uhr
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Antwort unseres Experten
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte.
1. Die Absetzung der Darlehenszinsen ist bei einem teilvermieteten Haus möglich. Die Vermietung muss jedoch gegen Entgelt erfolgen. Für den selbstgenutzten Teil können die Darlehenszinsen nicht berückdichtigt werden. Für den Teil, den Ihre Mutter nutzt können die Darlehenszinsen nur berücksichtigt werden, wenn Sie an Ihre Mutter entgeltlich vermieten. Für unentgeltlich überlassene Räume können keine Werbungskosten abgesetzt werden. Wenn Ihre Mutter ein Wohnrecht bekommt, scheidet eine entgeltliche Vermietung aus.
2. Die Aufteilung erfolgt nach qm.
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