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Werbungskosten / Betriebsräume

Gefragt am 22.05.2012
17:52 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2816

 

Hallo,
ich bin im Begriff, eine Wohnung anzumieten, die einzige in dem Gebäude. Sie war ehemals eine Betriebsleiterwohnung, ich jedoch bin betriebsfremd; ich gehe davon aus, dass das mit meiner Frage jedoch nichts zu tun hat.
Anbei ein Grundriss. Ich habe die Möglichkeit, zwei getrennte Mietverträge zu bekommen (auch das ist u.U. nicht relevant), und zwar werden die Flächen Wintergarten, Kind1, Kind2, und Kind3 für meinen Betrieb genutzt werden (die Wand zw. Kind1 und Wintergarten wird entfernt). Somit sind abgesehen von Kind3 alle Flächen zusammenhängend, lediglich um zu Kind3 zu gelangen, muss der private Flur durchschritten werden.
Ich arbeite als Werbegrafiker sowie Folienverkleber und habe vor, in diesen Räumlichkeiten sowohl Computer als auch Produktionsmaschinen zu betreiben. Ich habe keine weiteren Räumlichkeiten ausserhalb dieses Hauses angemietet, d.h. diese Räumlichkeiten stellen den Mittelpunkt meiner betrieblichen Tätigkeit dar.
Natürlich möchte ich die Kosten für den Mietvertrag, der diese Räume betrifft, vollständig von der Steuer absetzen. Hier spreche ich von ca. 500 € im Monat an Miete.
Ist das problemlos möglich? Was gilt es zu beachten?
Vielen Dank für Ihre unmissverständliche Antwort an einen in Steuersachen absolut unbewanderten Menschen!

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 22.05.2012
17:52 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 22.05.2012 18:38 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2816

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.

Nach Ihren Angaben gehe ich davon aus, dass Sie als selbständiger Werbegrafiker tätigen ...



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