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Umsatzsteuervoranmeldung - Tanken im Ausland (Spedition)

Gefragt am 04.03.2012
12:12 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 6146

 

Guten Tag,

ich bin Transportunternehmer (1-Mann-Betrieb) und mache meine Buchhaltung selbst. Ich tanke öfter mit dem LKW im Ausland (Polen). Die Abrechnung erfolgt über den Dienstleister DKV-Euroservice. Ich zahle zunächst den vollen Betrag incl. ausländ. Mwst. an DKV. Die ausländische Mwst. wird mir dann, ca. 12 Monate später, über DKV-Euroservice rückerstattet.
Jetzt meine Frage: Muß ich den Netto-Tankbetrag wie andere "normale" Lieferungen bzw. Leistungen in der Umsatzsteuervoranmeldung in Zeile 48 (Kennziffern 46 und 47) angeben/versteuern und als Vorsteuer in Zeile 58 (Kennziffer 67) gegenrechnen?
Muß die Kraftstoffeinfuhr beim Finanzamt, Bundeszentralamt für Steuern o.ä. Institutionen gemeldet werden?
Der Kraftstoff/Diesel wird natürlich nur zum Betrieb des Fahrzeuges eingesetzt, mit welchem der Kraftstoff nach D eingeführt wurde.
Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort.
Mitt freundlichen Grüßen

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 04.03.2012
12:12 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 04.03.2012 12:59 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 6146

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.

Die ausländische MwSt kann anders als bei inländischen Rechnungen nicht im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung als Vorsteuer geltend gemacht werden ...



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