Umsatzsteuer auf Vermittlungsprovision
Gefragt am 27.05.201217:48 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5944
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich betreibe ein Unternehmen, welches in Deutschland Druckmaschinen einkauft und diese dann nach Peru exportiert. Mein Unternehmen ist Umsatzsteuerpflichtig und wendet die EÜR an.
Nun möchte allerdings ein Kunde aus Peru ungedingt eine Maschine aus Schweden erwerben. Der Kunde scheut aber wegen Sprachschwierigkeiten den direkten Kontakt mit dem Verkäufer aus Schweden. Ich selber habe allerdings bislang keine Erfahrung mit Reihengeschäften.
Nun hat mein Kunde die Idee, dass ich zwar nicht als Zwischenverkäufer fungiere, aber seinerstatt während des Verkaufs vermittle und dafür eine Provision erhalte.
Der Verkauf soll daher folgendermaßen abgewickelt werden:
1. Der schwedische Verkäufer (schwedische UID) verkauft direkt an den Peruaner. Der Schwede regelt den Transport.
2. Der Peruaner bezahlt direkt an den Schweden.
3. Nach Abschluss des Verkaufes stelle ich dem Peruaner eine Vermittlungsprovision in Rechnung.
Müsste ich die Umsatzsteuer mit in der Rechnung ansetzen, oder wäre die Vermittlung Umsatzsteuerfrei? Welcher Hinweis müßte bei Umsatzsteuerfreiheit in der Rechnung vermerkt sein?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
17:48 Uhr
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Antwort unseres Experten
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Ihre Frage möchte ich gerne im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes zusammen mit den Regeln des Online Portals beantworten. Meine Antwort bezieht sich auf den von Ihnen dargestellten Sachverhalt.
Fraglich ist die Steuerpflicht Ihrer Vermittlungstätigkeit an einen peruanischen Unternehmer.
Sie möchten eine echte Vermittlung tätigen. Dies liegt vor wenn Sie gegenüber den schwedischen Vertragspartner nicht als Käufer in eigenen Namen auftreten, sondern in Namen des Dritten ...
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