Schritt 1Schritt 2Schritt 3Schritt 4
Weitere Fragen zum Thema "Umsatzsteuer"

Umsatzsteuer für Kleinunternehmer bei Leistungen ins Ausland

Gefragt am 19.03.2013
22:23 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 18277 | Bewertung 5/5

 

Liebe Steuerberater,

ich bin Kleinunternehmer, erhebe also im Inland keine Umsatzsteuer und habe auch keine USt-Id, sondern führe auf meinen Rechnungen immer nur die Steuernummer auf. Ich arbeite als Künstler (Illustrator), erstelle also Zeichnungen, teils direkt auf Anforderung, und verkaufe die Nutzungsrechte daran (alles online bzw. via E-Mail, also keine physischen Waren).

Im Inland ist mir das alles klar. Nun habe ich seit jüngster Zeit auch Interessenten aus dem Ausland. Hierzu die Fragen:
1) Gilt auch für Künstler und Kleinunternehmer, dass der Erbringungsort dieser sonstigen Leistung der Unternehmenssitz des Kunden ist?
2) Kann ich wie im Inland eine Netto-Rechnung stellen nur mit Hinweis auf Kleinunternehmer-§ und ohne Angabe der USt-ID (habe ja keine)? Und gilt dies in der EU und Nicht-EU (Drittländer)?
3) Oder ist auch für leistungserbringende Kleinunternehmer Reverse Charge bindend, also der Hinweis darauf und auch die USt-ID?
4) Wie ist dies beim reinen Verkauf von Nutzungsrechten bei Bildplattformen wie Alamy oder Shutterstock, deren Sitz ebenfalls im EU und Nicht-EU-Ausland ist? Ich erhalte dort Guthaben überwiesen, das ich nun einfach als Gewinn in die GUV eintragen würde?

Ich habe im Internet sehr widersprüchliche Aussagen, auch von Finanzämtern, IHKs und Steuerberatern gefunden und hoffe, auf diesem Weg eine auf mich zugeschnittene Aussage zu erreichen :).

Danke vorab!

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 19.03.2013
22:23 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 21.03.2013 00:36 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 18277 | Bewertung 5/5

Antwort unseres Experten

Lieber Illustrator,

Ihre Frage möchte nach den Regeln der Plattform und unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsdarstellung wie folgt beantworten:

Sachverhalt wie ich ihn verstehe: Sie sind Kleinunternehmer und erbringen neuerdings sonstige Leistungen auch an ausländische Kunden, die alle UNTERNEHMER sind.

zu Frage 1)

JA, denn die Neuregelung nach der MWStSystRL ab 2010 knüpft an die Unternehmereigenschaft des EMPFÄNGERS an. Sie sind ja sowieso Unternehmer iSd § 2 UStG. Nach § 18 Abs. 4 müssen Sie diesen Umsatz auch nicht in einer Zusammenfassende Meldung melden ...



... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.

Weitere Fragen zum Thema "Umsatzsteuer"

Bewertung des Fragestellers

Fragesteller
2. Wie bewerten Sie die Reaktionszeit des Steuerberaters?
Schnelle Antworten, vielen Dank.
1. Wie hilfreich war die Antwort des Steuerberaters?
Ich habe nun ein vollständiges Bild von der Materie, vielen Dank, Herr Färber! Ich werde für EU die Reverse-Charge-Formulierung wählen ebenso wie für die Schweiz. Bei der USA und anderen Drittländern werde ich mich mit dem Kunden abstimmen, was er braucht. I.d.R. wird es eine reine Netto-Rechnung sein mit dem Hinweis, dass sie keine VAT enthält und ggf. dass der Leistungsempfänger für die korrekte Versteuerung in seinem Land verantwortlich ist. Für die Bildagenturen ist es auch unkritisch, weil diese an mich die Auszahlungen erstellen und dabei bereits ihr Steuergesetz beachten müssen.
3. Wie empfehlenswert ist der Steuerberater?
Gut auf meine Spezialfragen eingegangen und dabei pragmatisch geblieben, danke!



War diese Antwort hilfreich?

Ja! Nein!

Für 27 Personen war diese Antwort hilfreich.




Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Umsatzsteuer"
Jetzt eigene Frage stellen!
So einfach funktioniert's
  1. Wählen Sie oben im Menü das Themengebiet aus
  2. Formulieren Sie Ihre Frage
  3. Einsatz festlegen (z.B. 20,- €)
  4. Ihre Frage wird beantwortet
Das sind Ihre Vorteile
  • Antworten ausschließlich durch Experten, die entsprechende Qualifikationen nachgewiesen haben
  • kein Risiko - keine versteckten Kosten
  • Schnelle Antwort der Experten
  • Sichere Übertragung Ihrer Daten mit SSL-Verschlüsselung