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Umsatzsteuer für Dienstleistungen in die USA

Gefragt am 18.06.2015
15:56 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4388

 

Ich bin freiberuflicher Software-Entwickler und biete projektspezifische Anpassungen (\\\'Consulting\\\') für meine Individualsoftware auch im Ausland an. Die Software ist selbst programmiert, die Abnehmer sind immer Unternehmer. Nun benötige ich Details bzgl. den USA. Ich habe zwar herausfinden können das ich meine Rechnung Netto stellen muss also die Leistung nicht in DE steuerbar ist, aber wie und wo muss die USt in den USA abgeführt werden? Muss ich mich da etwa steuerlich anmelden?

Auch biete ich meine Individualsoftware als Webservice zur Nutzung an, der Server steht in DE, der Kunde nutzt den Service für eigene Produkte in den USA; wird monatlich gezahlt. Ist das auch eine Dienstleistung (mein Finanzamt hat das durch die Individualsoftware bejaht) bzw. ist das steuerlich ein Unterschied zu dem \\\'Consulting\\\'?

Da ich gehöhrt habe, dass die Details vom Bundesstaat abhängen, hier die Bundesstaaten der Kunden: State of California, Nevada und Washington. (Evtl. gibt es ja irgendwo eine Übersicht für alle Bundesstaaten?)

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 18.06.2015
15:56 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
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Beantwortet am 18.06.2015 20:07 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4388

Antwort unseres Experten


Sehr geehrter Fragesteller,

im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes, unter Beachtung der Regelungen dieses Forums, möchte ich Ihre Fragen beantworten.

Nach dem Sachverhalt erbringen Sie umsatzsteuerrechtlich sonstige Leistungen (Individualsoftware und Websoftware). Eine sonstige Leistung, die an einen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird, wird nach § 3a Abs. 2 UStG an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Empfänger sein Unternehmen betreibt ...



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