Umsatzsteuer bei unangemeldetem Gewerbe
Gefragt am 21.05.202115:01 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1045
Guten Tag, ich habe etwa 4 Monate lang ein unangemeldete Gewerbe geführt. Ich habe quasi Spielzeug an und verkauft. Ich machte jedoch etwa 25.000€ Umsatz und etwa 5000€ Gewinn und müsste demnach Gewerbesteuer neben dem Bußgeld für das unangemeldete Gewerbe zahlen. Wie wäre da der beste Weg dies zu deklarieren, bzw wie kann man diese Steuer in meinem Falle bezahlen und wird dann das Finanzamt oder sonst ein Institut meine Kontobewegungen überprüfen und was könnte noch auf mich zukommen. Ich habe nie Rechnungen geschrieben und auch vor allem von Privatpersonen gekauft.
15:01 Uhr
Antwort von Steuerberater Bernd Thomas (Frage zu Umsatzsteuer)
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Die Gewerbeanmeldung ist nachzuholen. Bei nur vier Monaten wird ggf. kein oder nur ein geringes Bußgeld erhoben.
Eine Anmeldung beim Finanzamt ist ebenfalls vorzunehmen. Dazu müssen Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen (den schickt Ihnen das Finanzamt zu, wenn Sie die Gewerbegründung formlos mitteilen, Sie können diesen Fragebogen aber auch über das Elster-Portal ausfüllen und übermitteln, wenn Sie ein Elster-Zertifikat haben) ...
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