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Freelancing und Umsatzsteuer

Gefragt am 25.05.2022
12:45 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 702

 

Ich möchte nebenberuflich auf selbständiger Basis IT Beratung (Freelancing) anbieten. In meiner Einkommensteuererklärung werde ich die Einnahmen als "selbstständiger Arbeit" angeben, korrekt ? Muss ich auf meinen Rechnungen die USt ausweisen? Benötige ich eine USt. Id?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 25.05.2022
12:45 Uhr
Steuerberater Bernd Thomas Steuerberater Bernd Thomas Beantwortet am 25.05.2022
15:01 Uhr

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Beantwortet am 25.05.2022 15:01 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 702

Antwort von Steuerberater Bernd Thomas (Frage zu Umsatzsteuer)

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

IT-Beratung kann in der Regel als selbständig-freiberufliche Tätigkeit behandelt werden, wenn ein höheres Qualifikationsniveau für die Beratung erforderlich ist. in diesem Fall werden die Einkünfte in der Anlage S zur Einkommensteuererklärung angegeben.

Sie müssen die Aufnahme der Tätigkeit dem Finanzamt mitteilen, dies erfolgt über das Elster-Portal (www.elster.de) im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.

Umsatzsteuer ist immer dann auszuweisen, wenn der Umsatz steuerbar ist (Leistungsort im Inland, § 3a UStG), keine Steuerbefreiung vorliegt (§ 4 UStG) und nicht die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) in Anspruch genommen wird.

Eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist erforderlich, wenn innergemeinschaftliche Vorgänge vorliegen (insbesondere innergemeinschaftliche Erwerbe und Leistungen an oder von unternehmerischen Kunden in anderen EU-Staaten) ...



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