Einkünfte einer Limited durch Kosmetiksalon
Gefragt am 10.08.200919:36 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4221
Eine Ltd. hat über eine Kooperation mit einem Kosmetiksalon Einnahmen durch ein Gerät zur dauerhaften Haarentfernung, der nicht der Umsatzsteuer unterliegt. Müssen die Einkünfte hieraus dennoch der Umsatzsteuer unterworfen werden oder kann bei Einnahmen und Ausgaben darauf verzichtet werden?
19:36 Uhr
Antwort von Irmingard Huber-Stempfel (Frage zu Umsatzsteuer)
Sehr geehrter Fragesteller,
ich kann Ihre Frage nicht vollständig beantworten. Es fehlen mir wichtige Sachverhaltselemente. Welche Kooperation besteht mit dem Kosmetiksalon. Warum ist der Kosmetiksalon umsatzsteuerbefreit? (Kleinunternehmer?) Ich nehme an, dass die Limited das Gerät an den Kosmetiksalon vermietet? Wie Sie aus meinen Fragen ersehen, ist eine konkrete Antwort nicht möglich. Diese kann erfolgen wenn im Rahmen der Nachfragefunktion auf meine Fragen geantwortet wird ...
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