Buchen über Interimskonto
Gefragt am 06.04.202213:56 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 912
Eine deutsche GmbH hat eine italienische Mutter und kauft dort Waren, liefert aber auch Waren zurück. Also ist die ital. Mutter sowohl Debitor und Kreditor. Nun hat der ital. Debitor Ware der deutschen GmbH erhalten, es wurde eine Rechnung gestellt und die ital. Mutter hat eine Gutschrift für den Kreditor erstellt. Wie wird dieser Vorgang verbucht um steuerrechtlich korrekt zu sein, da es sich ja um innergemeinschaftliche Lieferungen handeln und nicht um innerbetrieblichen Warenaustausch. Dieser Warenfluss muss ja auch in die zusammenfassende Meldung. Die ital. Mutter ist der Meinung das nur eine Gutschrift des Kreditors ausreicht. Die Meinung der deutschen GmbH ist, dass eine Rechnung korrekt ist, diese über die Gutschrift ausgebucht wird und der Wert einem Interimskonto (SKR03 z.B.
1361) zugebucht wird und Rechnungen des Kreditors eben über das Interimskonto bezahlt werden. Welcher Weg ist für das deutsche Steuerrecht, dem die GmbH unterliegt, richtig ?
13:56 Uhr
Antwort von Steuerberater Bernd Thomas (Frage zu Umsatzsteuer)
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen. Ich gehe davon aus, dass es sich nicht um Fahrzeuge handelt, dass die Ausgangsunsätze regulär umsatzsteueerpflichtig sind und dass keine umsatzsteuerliche Organschaft vorliegt. Der Fall wird aus der Perspektive der deutschen GmbH beurteilt.
Die Lieferung von Italien nach Deutschland ist als innergemeinschaftlicher Erwerb zu erfassen (Ware gelangt von Italien nach Deutschland, beide Beteiligten sind Unternehmer). Der italienische Lieferant hat eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung und rechnet deswegen ohne Umsatzsteuer ab. Ob dies in einer Rechnng des italienischen Lieferanten oder in einer Gutschrift des deutschen Empfängers abgerechnet wird, ist hierfür egal ...
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