Wechsel der Steuerklasse in Elternzeit
Gefragt am 14.05.201021:16 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 9155
Guten Tag,
ich bin in der 19. Woche schwanger und beschäftige mich aktuell mit dem Thema Steuerklassenwechsel in der Elternzeit.
Ich gehe vom 29.08. - 02.12. in Mutterschutz. Danach beginnt die Elternzeit.
Zur Zeit haben mein Mann und ich die Steuerklasse IV.
Ich frage mich, ob wir während meiner Elternzeit die Steuerklassen wechseln sollen.
Mein Mann in die III und ich in die V.
Mein Bruttoverdienst zur Zeit: 2.460 €, das meines Mannes beträgt 2.100 €.
Die Frage ist, ob wir mit einer Nachzahlung zu rechnen haben und wenn ja, ob sich der Steuerklassenwechsel dann noch lohnen würde.
Ich möchte dann ab spätenstens August 2011 wieder arbeiten. Wechseln wir dann wieder beide in die IV?
Vielen Dank
21:16 Uhr
Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Steuerklassen)
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Der Lohnsteuerabzug und die Wahl der Steuerklassen dienen dazu, unterjährig Lohnsteuerzahlungen als Abzug vom Arbeitslohn zu bestimmen, die der Einkommensteuerschuld möglichst genau entsprechen ...
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