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Steuerklassenwechsel werdender Eltern

Gefragt am 10.02.2013
14:29 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2728

 

Guten Tag,

wir haben im April 2012 geheiratet und bis dato unsere Steuerklasse nicht gewechselt, d.h. aktuell sind wir beide noch in der Steuerklasse I.

Unser Bruttomonatsgehalt (d.h. ohne Urlaubs- und Weihnachtsgeld) liegt bei 4090 Euro im Fall der Ehefrau und bei 5500 Euro im Fall des Ehemanns.

Wir erwarten im September 2013 unser erstes Kind. Im Zuge dessen stellen wir uns folgende Fragen:
a) welche Konstellation der Steuerklassen ist für uns empfehlenswert, damit wir (nach dem Lohnsteuerjahresausgleich) am meisten Netto haben - 5/3 oder 4/4?
b) Bis wann müssten wir die Steuerklasse wechseln?
c) ist es möglich und sinnvoll die Steuerklasse unmittelbar nach der Geburt erneut (d.h. innerhalb von 2013 zum zweiten Mal) zu wechseln?
d) was passiert wenn das Kind bereits im August auf die Welt kommt und die Ehefrau dann nur 6 Monate in der günstigeren Steuerklasse war?
e) Was sollte aus steuerlicher Sicht sonst noch berücksichtigt werden?

Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 10.02.2013
14:29 Uhr
 Oliver Burchardt Oliver Burchardt Beantwortet am 17.02.2013
14:31 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 17.02.2013 14:31 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2728

Antwort von Oliver Burchardt (Frage zu Steuerklassen)

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.

Bitte beachten Sie, daß die steuerrechtliche Würdigung auf Basis der gemachten Angaben erfolgt. Das Hinzufügen, Ändern oder Weglassen von Angaben kann das Ergebnis, ggf. auch wesentlich, verändern.

Zunächst möchte ich Sie darauf hinweisen, dass der Lohnsteuerklassenwechsel keine Veränderung Ihrer Steuerschuld in Summe bewirkt. Sie erzielen lediglich einen Liquiditätsvorteil. Die Steuerschuld wird am Jahresende durch die Abgabe der Einkommensteuererklärung festgesetzt ...



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