Steuerklassenwechsel und Kinderfreibetrag
Gefragt am 01.11.202217:21 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1398
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir sind zwei Arbeitnehmer (verheiratet/ beide Steuerklasse 4) und bekommen im Dezember unser erstes Kind.
Mein Mann verdient 60% und ich 40% des gemeinsamen Nettoeinkommens. Ab Dezember 2022 gehe ich dann für ein Jahr in Elternzeit.
Unsere Fragen:
Lohnt sich ein Steuerklassenwechsel von 4/4 nach 3/5 für die Elternzeit in der ich Elterngeld beziehe?
Wie sollten wir am für uns günstigsten den Kinderfreibetrag wählen?
Mit freundlichen Grüßen
Familie Singer
17:21 Uhr
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Steuerklassen)
Guten Morgen,
steuerlich richtig „lohnen“ wird sich ein Steuerklassenwechsel nicht. Denn im Rahmen der Einkommensteuererklärung, die Sie aufgrund des Elterngeldbezuges einreichen müssen, wird ein möglicher Vorteil durch Steuerklasse 3 wieder ausgeglichen. Insbesondere ist aufgrund des Elterngeldbezuges, das dem Progressionsvorbehalt unterliegt und damit Ihren Steuersatz erhöht, dann mit Steuernachzahlungen zu rechnen, wenn Sie (die Ehefrau?) in Steuerklasse 5 gehen und der Mann in Steuerklasse 3 ...
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